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Die Kinderrechte ins Grundgesetz

Wie steht es eigentlich in Deutschland um die Kinderrechte? Erstmals in der Geschichte hatte sich eine Bundesregierung verpflichtet, die Rechte von Kindern in der Verfassung zu verankern. Im Koalitionsvertrag von 2018 hatten CDU/CSU und SPD versprochen: „Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen“. Umgesetzt wurde das leider nicht.

Warum ist das Kindergrundrecht wichtig? Kinderrechte sind Menschenrechte. Kinder können ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern. Sind die Kinderrechte aber als Grundrecht in der Verfassung festgeschrieben, müssen Staat und Gesellschaft das Kindeswohl und die berechtigten Interessen von Kindern immer in besonderem Maße beachten.

Schon seit 1992 gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Sie muss die Grundlage für ein zukünftiges Kindergrundrecht in der Verfassung bilden. Ihre Leitlinien sind: Verbot von Diskriminierung, Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, Recht auf Beteiligung und Vorrang des Kindeswohls.

UN-Kinderrechtskonvention: Die 10 wichtigsten Kinderrechte

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht.

  2. Das Recht auf einen eigenen Namen und eine Staatszugehörigkeit.

  3. Das Recht auf Gesundheit.

  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.

  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.

  6. Das Recht auf eine eigene Meinung und sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.

  7. Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und eine Privatsphäre.

  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen wie Armut, Hunger und Krieg und auf Schutz vor Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung.

  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.

  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.