Finanzielle Transparenz

Die Stiftung Mittagskinder ist vom zuständigen Finanzamt als mildtätig und gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, die Stiftungsarbeit dient dem Gemeinwohl und hilft Menschen in Not. Dies wird durch den aktuellen Freistellungsbescheid vom 14.09.2022 erneut dokumentiert. Deshalb sind Zuwendungen an die Stiftung steuerlich begünstigt.
Als rechtlich selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechtes gibt die Stiftung Mittagskinder dem Finanzamt regelmäßig mit ihrem Jahresabschluss im Sinne des Stiftungszwecks Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben.
Unsere Stiftung unterliegt der Aufsicht des Justizverwaltungsamtes/ Stiftungsangelegenheiten (Justizbehörde) der Freien und Hansestadt Hamburg.
